Sie verfügen über:
- eine Ausbildung zum Finanzwirt (m/w/d) oder
- einem erfolgreichen Abschluss als Steuerfachangestellter (m/w/d) ggfs. mit einer Zusatzqualifikation als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter (m/w/d)
- oder ähnlichem Abschluss.
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Hier können Sie die Stellenausschreibung als PDF-Datei einsehen und ausdrucken.
Zu besetzen ist eine unbefristete Vollzeitstelle ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. bis zur A 9 (2. Einstiegsamt).
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Steuerung und Mitarbeit bei der Umstellung der Verbandsgemeinde Daun auf das neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Erstellung sowie Einführung eines allgemein verbindlichen internen Systems zur Gewährleistung steuerlichen Pflichten (tax compliance),
- Beratung der gesamten Verwaltung in steuerrechtlichen Fragestellungen,
- Analyse und Dokumentation steuerlicher Sachverhalte sowie deren steuerrechtliche Bewertung,
- Mitarbeit bei der Abgabe von Umsatz- und Vorsteueranmeldungen,
- Mitarbeit bei der Erstellung der Steuererklärungen für die Verbandsgemeinde, deren Ortsgemeinden und aller kommunaler Betriebe,
- Sofern erforderlich, Einschaltung externer Sachverständigen im Rahmen steuerlicher Optimierung und deren Begleitung,
- Begleitung von Betriebsprüfungen (auch im Rahmen kommunaler Außenprüfungen) durch die Steuerbehörden,
- Mitarbeit in weiteren Bereichen der Finanzabteilung.
Veränderungen im Aufgabenbereich bleiben vorbehalten.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 21.06.2020 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Frau Jessica Fischenich,
E-Mail: bewerbung@vgv.daun.de, Tel.: 06592 939-213
Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Rücksendung von eingereichten Bewerbungsmappen erfolgt.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. In der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.